Wichtige Hinweise zum Kurs-, Trainings- und Sportbetrieb

Im Saarland ist der Kurs-, Trainings- und Sportbetrieb unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen wieder gestattet:

Dabei gilt laut gültiger Verordnung, dass physisch-soziale Kontakte auf ein absolut nötiges Minimum zu beschränken sind. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zu anderen Personen von eineinhalb Meter einzuhalten. Ausgenommen sind Kontakte zu Angehörigen des eigenen Haushalts, Ehegatten, Lebenspartnern und Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandten in gerader Linie ersten Grades und deren jeweilige Haushaltsangehörige.

Es gelten folgende Regelungen:

  • Erlaubt sind Betätigungen nur allein oder in kleinen Gruppen von bis zu 5 Personen, bei denen das Training des Einzelnen im Vordergrund steht.
  • kontaktfreie Durchführung,
  • konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei gemeinsamer Nutzung von Geräten,
  • keine Nutzung von Umkleidekabinen,
  • keine Nutzung der Nassbereiche, Öffnung von gesonderten WCAnlagen möglich,
  • Vermeidung von Warteschlangen beim Zutritt zu Anlagen,
  • keine Nutzung von Gesellschafts- und Gemeinschaftsräumen an den Sportstätten,
  • keine besondere Gefährdung von vulnerablen Personen durch die Aufnahme des Trainingsbetriebes und
  • keine Zuschauer.