Sport- und Kulturhallen in der Gemeinde Tholey ab Montag wieder offen! Vereine sollen eigenes Hygienekonzept vorlegen

Die Sport- und Kulturhallen sowie die Dorfgemeinschaftshäuser in der Gemeinde Tholey können ab kommenden Montag, 25. Mai, wieder von Vereinen und Verbänden für sportliche und kulturelle Zwecke genutzt werden.

Laut gültiger Verordnung gilt, dass physisch-soziale Kontakte auf ein absolut nötiges Minimum zu beschränken sind. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zu anderen Personen von eineinhalb Meter einzuhalten. Ausgenommen sind Kontakte zu Angehörigen des eigenen Haushalts, Ehegatten, Lebenspartnern und Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandten in gerader Linie ersten Grades und deren jeweilige Haushaltsangehörige sowie Angehörige eines weiteren Haushalts.

 

Es gelten folgende Regelungen beim Sport:

  • Erlaubt sind Betätigungen nur allein oder in kleinen Gruppen von bis zu 5 Personen, bei denen das Training des Einzelnen im Vordergrund steht.
  • kontaktfreie Durchführung,
  • konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei gemeinsamer Nutzung von Geräten,
  • keine Nutzung von Umkleidekabinen,
  • keine Nutzung der Nassbereiche, Öffnung von gesonderten WC-Anlagen möglich,
  • Vermeidung von Warteschlangen beim Zutritt zu Anlagen,
  • keine Nutzung von Gesellschafts- und Gemeinschaftsräumen an den Sportstätten,
  • keine besondere Gefährdung von Risikogruppen durch die Aufnahme des Trainingsbetriebes und
  • keine Zuschauer.

 

Es gelten folgende Regelungen bei Kultur:

Vereinsräume für die kulturelle Bildung zu nutzen, ist erlaubt, wenn die ergriffenen Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen den für die allgemeinbildenden und beruflichen Schulen geltenden Vorgaben nach § 1 der Verordnung zum stufenweisen Einstieg in den schulischen Präsenzunterricht und den Betrieb sonstiger Bildungseinrichtungen sowie Kindertageseinrichtungen entsprechen.

Das bedeutet, dass insbesondere die Vorgaben des Musterhygieneplans für die saarländischen Schulen zu berücksichtigen sind. In den Musikschulen ist der instrumentale und vokale Unterricht erlaubt, soweit nicht mehr als drei Personen einschließlich der Lehrperson daran teilnehmen. Entsprechendes gilt nun auch für Musikvereine.

Die Verordnung zum stufenweisen Einstieg in den schulischen Präsenzunterricht sowie den Musterhygieneplans für die saarländischen Schulen finden Sie auf www.tholey.de.

 

Bitte beachten:

Vereine und Gruppierungen, die die Hallen nutzen wollen, müssen sich vor der Nutzung bei der Gemeindeverwaltung Tholey melden.

Dabei sollen Sie ein eigenes Hygienekonzept vorlegen, wie sie die jeweilige Einrichtung nutzen und die bestehenden Regelungen umsetzen werden.

Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpartner neben den Ortsvorsteherinnen und Ortsvorstehern sind im Rathaus Ingrid Becker, Telefon (06853) 508-45, eMail: i.becker@tholey.de oder Dominik Schmitt, Telefon (06853) 508-44, eMail: dominik.schmitt@tholey.de

Die aktuelle Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie in der Fassung vom 15. Mai 2020 und weitere Infos gibt es auf www.tholey.de