Sanierungsgebiete in der Gemeinde Tholey

Steuervorteile für Bürgerinnen und Bürger
In Neipel betrifft dies die Kantstr. und einzelne angrenzende Häuser
Das Ortsbild unterstreicht die Wohn-, Tourismus-, bzw. Arbeitsattraktivität einer Gemeinde.
Insbesondere die Ortsdurchfahrten sind meist die Visitenkarte eines Dorfes. Jedoch prägen oft leerstehende Läden und Gebäude sowie in die Jahre gekommene Fassaden das Erscheinungsbild. Um dem entgegen zu wirken, hat die Gemeinde Tholey in allen Ortsteilen Sanierungsgebiete ausgewiesen, um städtebauliche Missstände und funktionelle Schwächen zu beheben und zu verbessern.
Wer in einem dieser förmlich festgelegten Sanierungsgebiete eine Modernisierungs- bzw.
Instandsetzungsmaßnahme durchführt, hat die Möglichkeit einer erhöhten steuerlichen Abschreibung seines Bauvorhabens. Hierzu stellt Ihnen die Gemeinde nach Prüfung und Abschluss der entsprechenden Baumaßnahme eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt aus. Wer diese steuerlichen Vorteile nutzen will, muss vor Maßnahmenbeginn mit der Gemeinde eine Modernisierungs- und Instandsetzungsvereinbarung getroffen haben, da nur dann die steuerlichen Vorteile geltend gemacht werden können.
Welche Schritte sind zu beachten?
Kontaktaufnahme
Sie nehmen Kontakt mit Ihrem Ansprechpartner bei der Gemeinde auf und informieren diesen darüber, dass Sie Eigentümer eines Gebäudes im Sanierungsgebiet sind. Anschließend vereinbaren Sie ein gemeinsames Beratungsgespräch.
Beratungsgespräch
Ihr Ansprechpartner erläutert Ihnen den allgemeinen Ablauf Ihrer Modernisierungs-/Instandsetzungsmaßnahme und informiert Sie auch über alle notwendigen Belange in sanierungs- und steuerrechtlicher Hinsicht.
Besichtigung des Gebäudes
Ihr Modernisierungs-/Instandsetzungsvorhaben wird vor Ort detailliert besprochen und protokolliert.
Vorbereitung der Modernisierungs- und Instandsetzungsvereinbarung
Sie holen Kostenangebote zu den Einzelmaßnahmen ein.
Abschluss der Modernisierungs-/Instandsetzungsvereinbarung
Die Gemeinde schließt mit Ihnen eine Modernisierungs- und Instandsetzungsvereinbarung ab.
Durchführung der Modernisierungs-/Instandsetzungsmaßnahme
Nachdem Sie die Baumaßnahme umgesetzt haben, erfolgt die Schlussrechnung der vereinbarten Einzelmaßnahmen und eine Besichtigung vor Ort, die protokolliert wird.
Ausstellung der Steuerbescheinigung
Sie stellen einen Antrag auf Ausstellung der Bescheinigung gemäß §§ 7 h, 10 f, 11a EstG. Danach erhalten Sie die Steuerbescheinigung von der Gemeinde.
Wichtiger Hinweis:
Bitte stimmen Sie ihr Maßnahme immer erst mit der Gemeindeverwaltung ab und fangen erst danach an zu bauen! Baumaßnahmen, die vor dem Abschluss einer Modernisierungsvereinbarung begonnen wurden, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Ansprechpartner:
Gemeinde Tholey
Christian Henkes oder Ina Klein
Tel.: (06853) 508-49 oder 508-42
eMail: c.henkes@tholey.de