Saarland-Modell: Landesregierung verschärft gelbe Ampelphase

Am Freitagabend (16.04.21) beriet sich der Ministerrat gemeinsam mit den Expertinnen und Experten, um die aktuelle Situation im Saarland zu analysieren und zu beraten und beschloss auf der Grundlage dieser Beratung am Samstag (17.04.21) die derzeit gültige Rechtsverordnung, aufgrund des gesteigerten Infektionsgeschehens, um eine Woche zu verlängern und an einigen Stellen zu verschärfen.

Somit bleibt es zwar bei der bisherigen Ampelstufe gelb, aber die Landesregierung verschärft einige Regelungen, das Testangebot und die Testpflicht werden ausgeweitet.

Die Landesregierung appelliert an die Bevölkerung, die derzeitigen Maßnahmen weiter konsequent einzuhalten und wo immer möglich, im privaten und beruflichen Umfeld, die Kontakte weiter zu reduzieren.

Zudem bittet die Landesregierung von dem großen und bundesweit einmaligen Testangebot, mit über 400 kostenlosen Testmöglichkeiten im gesamten Saarland, Gebrauch zu machen. Dies gilt auch für Bereiche, bei denen derzeit keine verpflichtende Testpflicht vorgeschrieben ist, wie zum Beispiel bei privaten Treffen in den eigenen vier Wänden. Zusätzlich wird dringend empfohlen, die Kontakte auf einen möglichst gleichen Personenkreis zu beschränken.

Der Ministerrat hat folgende Änderungen der Rechtsverordnung beschlossen:

– Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (OP-Maske) oder auch Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2 oder höherer Standards in allen Bereichen, in denen bisher die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bestand.
– Keine Ausnahmen mehr bei der Testpflicht in der Außengastronomie, Theater und Konzerten – Alle Personen müssen ein negatives Testergebnis vorlegen.
– Ausweitung der Kontrollmaßnahmen durch die Vollzugspolizei
– Vorbereitung einer Testpflicht an den Grund- und Förderschulen und freiwilliges Testangebot an den Kindertageseinrichtungen.

Die geänderte Rechtsverordnung tritt am Montag, 19. April 2021 in Kraft.